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Alltagsbegleitung & Haushaltshilfe

Wir übernehmen den Haushalt und begleiten durch den Alltag – für Menschen mit Pflegegrad in Hannover und der Region.

Einkaufen, putzen, Wäsche, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen: nobleclean übernimmt im Haushalt das, was allein nicht mehr geht, und ist da, wenn Gesellschaft gebraucht wird. Für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in Hannover und der Region.

Dass wir aus der Gebäudereinigung kommen, ist dabei kein Nachteil, sondern der Grund für unsere Arbeitsweise: Sorgfalt, Pünktlichkeit und feste Ansprechpersonen – nur dass es diesmal um ein Zuhause geht statt um ein Objekt.

Erstgespräch vereinbaren

Ihr Budget

Wie viele Stunden Haushaltshilfe zahlt die Pflegekasse?

Zwei Angaben genügen. Das Ergebnis ist eine Orientierung – im Erstgespräch rechnen wir es gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse genau durch.

Grundlage: Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € monatlich, alle Pflegegrade) sowie der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI (bis zu 40 % des nicht genutzten Sachleistungsbetrags, ab Pflegegrad 2).

Was die Pflegekasse zahlt

Viele Angehörige wissen nicht, dass Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung nicht privat bezahlt werden müssen. Es gibt drei Töpfe, aus denen sich die Leistung finanzieren lässt:

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich, ab Pflegegrad 1, unabhängig vom Pflegegeld. Dieser Betrag ist zweckgebunden und für genau solche Leistungen gedacht. Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich ins folgende Halbjahr übertragen.

Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags, der nicht für einen Pflegedienst verbraucht wird, in Alltagsunterstützung umgewandelt werden. Hier liegt das eigentliche Budget: Bei Pflegegrad 3 sind das mehrere hundert Euro monatlich zusätzlich.

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige ausfallen oder Urlaub brauchen, steht ein weiterer Jahresbetrag zur Verfügung, aus dem sich unsere Leistungen ebenfalls finanzieren lassen.

Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, klären wir im Erstgespräch und übernehmen den Schriftverkehr mit der Pflegekasse. Zum Nachlesen: Entlastungsbetrag 131 Euro und Umwandlungsanspruch bis 40 Prozent.

Was wir tun – und was wir bewusst nicht tun

Wir sind kein Pflegedienst. Diese Grenze ziehen wir klar, weil sie für Sie wichtig ist: Sie wissen genau, wofür wir kommen und wann jemand anderes gebraucht wird.

Im Haushalt

Wir kommen
  • Wohnung reinigen, Bad und Küche pflegen
  • Wäsche waschen, trocknen, bügeln, einräumen
  • Einkaufen – allein oder gemeinsam
  • Einfache Mahlzeiten zubereiten
  • Rezepte und Medikamente abholen, Post erledigen
  • Ordnung halten, Blumen gießen, Müll entsorgen

Pflegerische Aufgaben

Dafür nicht
  • Körperpflege, Waschen, An- und Auskleiden
  • Medikamente stellen oder verabreichen
  • Hilfe beim Aufstehen, Umlagern, Transfer
  • Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle

Wenn im Verlauf pflegerischer Bedarf entsteht, sagen wir Ihnen das offen und helfen beim Kontakt zum Pflegedienst oder zum Senioren- und Pflegestützpunkt.

Im Alltag

Wir kommen
  • Spaziergänge und Zeit im Freien
  • Begleitung zu Arzt, Behörde, Friseur, Einkauf
  • Gespräche, Vorlesen, Spiele, gemeinsam kochen
  • Feste Tagesstruktur, Kontakt nach draußen halten
  • Unterstützung bei Briefen und Formularen

Gut kombinierbar mit dem Pflegedienst

Ein Pflegedienst und wir schließen einander nicht aus – im Gegenteil. Der Pflegedienst übernimmt die Körperpflege, wir den Haushalt und die Begleitung. So bleibt für beides genug Zeit.

Der Entlastungsbetrag von 131 € steht Ihnen unabhängig davon zu. Nur der zusätzliche Umwandlungsanspruch fällt kleiner aus, wenn das Sachleistungsbudget bereits weitgehend für den Pflegedienst verbraucht ist.

Ablauf

Von der ersten Frage bis zum ersten Einsatz

In der Regel vergehen weniger als zwei Wochen. Um den Papierkram mit der Pflegekasse kümmern wir uns.

1

Anruf oder Nachricht

Sie schildern kurz die Situation. Wir sagen Ihnen sofort, ob wir Ihren Ort abdecken und was die Pflegekasse übernimmt.

2

Besuch zu Hause

Kostenlos und unverbindlich. Wir schauen gemeinsam, wo Unterstützung gebraucht wird – und wo ausdrücklich nicht.

3

Vereinbarung

Feste Tage, feste Zeiten, feste Ansprechperson. Schriftlich, verständlich, monatlich kündbar.

4

Start

Wir stellen Ihnen die Mitarbeiterin persönlich vor. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und der Pflegekasse.

Wir kommen aus der Nachbarschaft

Wir sind in Hannover und der Region unterwegs – unter anderem in Isernhagen, Langenhagen, Wedemark, Burgwedel, Garbsen, Seelze, Ronnenberg, Laatzen und Hemmingen. Das Einzugsgebiet ist bewusst begrenzt: Kurze Wege bedeuten pünktliche Termine und dieselbe vertraute Person bei jedem Besuch – statt jede Woche ein neues Gesicht. Ob Ihr Ort dazugehört, sagen wir Ihnen am Telefon in einem Satz.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, solange Ihr monatliches Budget reicht. Sie unterschreiben nach jedem Einsatz nur den Leistungsnachweis. Erst wenn Sie mehr Stunden möchten, als das Budget hergibt, entsteht ein Eigenanteil – und den besprechen wir vorher.

Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Dann übernimmt die Pflegekasse noch nichts. Der Antrag lohnt sich fast immer und ist mit einem Anruf bei der Krankenkasse gestellt. Der Senioren- und Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe berät Sie dazu kostenlos – wir nennen Ihnen gern die richtige Stelle.

Reicht der Entlastungsbetrag von 131 Euro aus?

Für etwa drei bis vier Stunden im Monat. Das ist wenig. Deshalb prüfen wir im Erstgespräch immer, ob zusätzlich der Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 infrage kommt – damit vervielfacht sich das Budget in vielen Fällen.

Kommt immer dieselbe Person?

Ja, das ist der Kern unserer Planung. Bei Urlaub oder Krankheit sorgen wir für eine feste Vertretung, die vorher vorgestellt wird. Und wenn es zwischenmenschlich nicht passt, tauschen wir ohne Diskussion.

Wer kommt ins Haus?

Fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von nobleclean – keine Subunternehmer, keine wechselnden Vermittlungskräfte. Alle legen ein erweitertes Führungszeugnis vor, absolvieren eine Schulung von mindestens 30 Stunden und einen Erste-Hilfe-Kurs. Angeleitet werden sie von einer Fachkraft.

Was unterscheidet Sie von einem Vermittlungsportal?

Bei uns kommt eine angestellte Mitarbeiterin, kein selbständiger Helfer aus einer Datenbank. Das bedeutet: Versicherungsschutz über uns, geregelte Vertretung, eine feste Ansprechperson im Büro und keine Vermittlungsgebühr.

Wie schnell kann es losgehen?

Den Hausbesuch bekommen Sie meist innerhalb einer Woche. Danach starten wir in der Regel zum nächstmöglichen Termin.

Was, wenn wir wieder aufhören möchten?

Die Vereinbarung ist monatlich kündbar. Keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsgebühr.

Rufen Sie einfach an

Ein Gespräch reicht, um zu klären, ob wir passen. Sie müssen nichts vorbereiten und sich zu nichts entscheiden.

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