HomeUmwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung nutzen

Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung nutzen

Wer Pflegegrad 2 oder höher hat und keinen oder nur wenig Pflegedienst in Anspruch nimmt, lässt häufig mehrere hundert Euro im Monat ungenutzt. Der Grund ist eine Regelung, die kaum bekannt ist: der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI.

Was der Umwandlungsanspruch bedeutet

Ab Pflegegrad 2 steht ein monatlicher Betrag für Pflegesachleistungen zur Verfügung – also für einen ambulanten Pflegedienst. Wird dieser Betrag nicht vollständig verbraucht, können bis zu 40 Prozent davon in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung.

Ein Rechenbeispiel

Bei Pflegegrad 3 beträgt der Sachleistungsbetrag 1.497 Euro monatlich. Wird kein Pflegedienst beauftragt, stehen davon bis zu 598 Euro für Alltagsunterstützung zur Verfügung – zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 131 Euro. Zusammen sind das rund 729 Euro im Monat, was je nach Stundensatz etwa 20 Stunden Hilfe entspricht.

Wichtig: Das Pflegegeld verringert sich anteilig, wenn Sachleistungen umgewandelt werden. Ob sich die Umwandlung lohnt, hängt deshalb vom Einzelfall ab und sollte vorher durchgerechnet werden.

Die Beträge im Überblick

  • Pflegegrad 2: 796 Euro Sachleistung, davon bis zu 318 Euro umwandelbar
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro Sachleistung, davon bis zu 599 Euro umwandelbar
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro Sachleistung, davon bis zu 744 Euro umwandelbar
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro Sachleistung, davon bis zu 920 Euro umwandelbar

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Umwandlungsanspruch, dort bleibt es beim Entlastungsbetrag.

Was Sie tun müssen

Die Umwandlung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein formloser Antrag genügt in der Regel; viele Kassen halten ein Formular bereit. Der Anbieter, bei dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen, muss nach Landesrecht anerkannt sein.

Warum das so selten genutzt wird

Weil kaum jemand davon erfährt. Pflegekassen informieren nicht aktiv darüber, und Pflegedienste haben wenig Anlass, auf eine Regelung hinzuweisen, die Budget aus ihrem Bereich abzieht. Die Beratung bei einem Pflegestützpunkt ist kostenlos und lohnt sich hier besonders.

Stand der Beträge: 2026. Angaben ohne Gewähr.