Der Entlastungsbetrag ist die am häufigsten übersehene Leistung der Pflegeversicherung. Er steht jedem Menschen mit Pflegegrad zu – auch bei Pflegegrad 1 – und muss nicht zurückgezahlt werden. Trotzdem verfällt ein erheblicher Teil ungenutzt.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Seit 2025 beträgt er 131 Euro monatlich, geregelt in § 45b SGB XI. Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegeld und wird nicht darauf angerechnet. Wer Pflegegeld bezieht, bekommt den Entlastungsbetrag also zusätzlich.
Wofür darf er verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Zulässig sind vier Verwendungen:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind – also Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuungsangebote
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, allerdings bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen
Nicht zulässig ist die Auszahlung an Angehörige oder an Helfer ohne Anerkennung. Genau daran scheitern viele Erstattungsanträge.
Der häufigste Fehler
Der Betrag wird nur für Leistungen erstattet, die von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht wurden. Wer die Nachbarin bar bezahlt und die Quittung einreicht, bekommt nichts. In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit der anerkannten Nachbarschaftshilfe – dafür muss die helfende Person aber einen Kurs besuchen und sich registrieren lassen.
Verfällt der Betrag?
Nicht sofort. Nicht verbrauchte Beträge können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Wer über Monate nichts abruft, sammelt also ein Guthaben an – das aber irgendwann verfällt. Es lohnt sich, einmal jährlich bei der Pflegekasse den Stand abzufragen.
131 Euro reichen nicht – was dann?
Bei üblichen Stundensätzen entsprechen 131 Euro etwa drei bis vier Stunden Hilfe im Monat. Das ist wenig. Deshalb lohnt der Blick auf den Umwandlungsanspruch: Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Pflegesachleistungsbetrags zusätzlich für Alltagsunterstützung verwenden. Bei Pflegegrad 3 sind das mehrere hundert Euro monatlich.
Wer keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt oder nur einen kleinen Teil des Budgets dafür verbraucht, hat hier deutlich mehr Spielraum als gedacht.
Wie läuft die Abrechnung?
Zwei Wege sind üblich. Entweder Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse zur Erstattung ein. Oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung – dann rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab und Sie gehen nicht in Vorleistung. Der zweite Weg ist für die meisten der angenehmere.
Stand der Beträge: 2026. Angaben ohne Gewähr – die konkrete Höhe hängt von Ihrer Situation und Ihrer Pflegekasse ab.